Bürgerwille verdient Respekt!
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ so lautet Artikel 14 unseres Grundgesetzes, das nunmehr seit 70 Jahren besteht.
Der LWV sollte diesem Artikel auf besondere Weise zugewandt sein, sind ihm doch seine Liegenschaften für ganz besondere Zwecke anvertraut.
Als Abgeordnete der Verbandsversammlung habe ich mich vor Ort über die Sorgen der Bürger um „ihre“ Wohrateiche informiert. Außerdem habe ich an der Informationsveranstaltung des LWV am 8. April teilgenommen. Es wurden sehr detaillierte Beschreibungen der Gefahren, potentielle Maßnahmen der angeordneten Außergefahrsetzung und die unterschiedlichen Möglichkeiten zu Erhaltung oder Renaturierung des Gebietes vorgestellt.
Aus fachlicher Sicht sind offenbar beide Varianten möglich, doch geht es zuerst um die Außergefahrsetzung der Dämme, deren Bruch die Gebäude der Vitos Haina und ihre Bewohner gefährden könnten.
Die Wünsche der Bürger sollten dabei berücksichtigt werden, denn viele verbinden Kindheitserinnerungen und Heimatverbundenheit mit „ihren“ Teichen. Ich sehe hier eine Verpflichtung des Eigentümers, dem Wohle der Bürger vor Ort gerecht zu werden und diese Verpflichtung zur Pflege besteht ja schon sehr lange.
Da das Gebot der Sparsamkeit natürlich nicht außer Acht zu lassen ist, sollte der – nach einer Schlitzung der Dämme – sichtbare Zustand der Bauwerke als Grundlage für Kostenkalkulationen inklusive Abfrage diverser Fördermöglichkeiten für beide Varianten dienen.
Ich bin sicher, dass der weitere Klärungsprozess die Bürger auf der einen Seite und die LWV-Verantwortlichen auf der anderen Seite wieder näher zusammen bringt.
Autor: Papst-Dippel