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Ausgabe 02.19

Bundesteilhabegesetz führt nicht zu Entlastungen

Als AfD-Fraktion hatten wir die Hoffnung, dass durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes und des entsprechenden Umsetzungsgesetzes in Hessen die finanziellen Aufwendungen für die Eingliederungshilfe gerechter zwischen unseren Trägern und dem LWV verteilt werden.

Schaut man sich jedoch den neuen Haushalt für das Jahr 2019 näher an, so wird man enttäuscht. Erneut übersteigt das Haushaltsvolumen die 2 Mrd Euro Marke deutlich, und die Fallzahlen steigen trotz veränderter Zuständigkeiten weiter.

Es ist keine Frage, dass die behinderten Menschen die bestmögliche Versorgung erhalten müssen und dies ganz gewiss die falsche Stelle für Einsparungen ist.

Allerdings muss die Frage erlaubt sein, ob diese Aufwendungen nach der Einführung und Umsetzung des BTHG weiterhin gerecht verteilt sind. Auch wenn die Verbandsumlage relativ unter der Marke von 11 % bleibt, so ist die absolute Belastung der Trägerkommunen seit dem Haushalt 2017 um weitere gut 100 Mio € gestiegen.

Und diese absolute Mehrbelastung nur aus unserer Verbandsumlage heraus ist nicht die einzige Kostenlast für unsere Träger. Die geänderten Zuständigkeiten durch das Lebensabschnittsmodell führen in den Kreisen und kreisfreien Städten zu finanziellen Mehraufwendungen teils in zweistelliger Millionenhöhe.

Hier bleibt der Gesetzgeber gefordert, nach der ersten Kostenevaluation zum 01. Januar 2021 die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung des BTHG ehrlich zu bewerten und innerhalb des Finanzausgleichs deutlich nachzubessern.

Autor: Müger

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