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Rede zum Haushalt 2024

Sehr geehrter Herr Präsident,

Sehr geehrte Frau Landesdirektorin,

meine Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine 2. Haushaltsrede in diesem geschichtsträchtigen Haus, und ich muss gestehen, meine Nervosität ist geblieben.

Nun zum Haushalt 2024.

Er findet unsere Zustimmung.

Es gab in den Beratungen keine Fragen, die den Haushalt grundsätzlich infrage gestellt haben. Auch stellen die vorhandenen Anträge nicht den Haushalt gesamt in Frage, sondern schlagen in einigen Bereichen geringfügige Verbesserungen vor.

Der kurze Ausblick in die Zukunft, ich weiß nicht wie es ihnen dabei geht, ist aus meiner Sicht schon etwas deprimierend.

Die finanzielle aktuelle und zukünftige Entwicklung unserer Träger für die Verbandsumlage ist nicht besonders rosig, vorsichtig ausgedrückt.

Doch bevor ich damit beginne, gestatten Sie mir auch einen kleinen Rückblick in die Vergangenheit.

Herr Schütz ist ja in seiner Haushaltsrede kurz auf die Gründung des Landeswohlfahrtsverbandes im Jahre 1953 eingegangen.

Es ist schon sehr interessant, wenn man die Zahlen 1953 mit den heutigen Zahlen vergleicht.

Die Verbandsumlage betrug seinerzeit umgerechnet 8,7 Mio. Euro.

Das entspricht ca.  0,48% der heutigen Umlage von 1.804 Millionen Euro.

Diese Zahlen und der Vergleich zeigen eindrucksvoll, welche Entwicklung der Landeswohlfahrtsverband in den letzten 70 Jahren genommen hat

Bevor ich auf die aktuelle und zukünftige Situation näher eingehe,

möchte ich Vorab noch einmal die Regelung der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes in Erinnerung rufen.

Hier heißt es unter anderem:

Die gesetzliche Grundlage der Finanzierung des LWV und seine Aufgaben bildet Paragraph 14 des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Dieser beschreibt die drei Säulen:

            Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte

            Finanzzuwendungen des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich

            Eigene Einnahmen (z.B. Kostenerstattungen aus Rente oder Vermögen der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger).

Die Verbandsumlage – also der Beitrag, den die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger gemessen an ihrer Finanzkraft jährlich an den LWV zahlen – ist mittlerweile zur Hauptsäule der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes geworden.

Diese Hauptsäule scheint erheblich zu schwächeln. 

Laut Haushaltsplan, sieht der Landeswohlfahrtsverband für die Verbandsumlage folgende Steigerungen vor. Die Steigerungen beziehen sich auf die Verbandsumlage 2024.

Steigerung 2025 von 9,8%

Steigerung 2026 von 15%

Steigerung 2027 von 20%

Was bedeuten diese jährlichen Steigerungen für die Träger, sind sie aufgrund der aktuellen und zukünftigen finanziellen Situation überhaupt noch in der Lage diese Steigerungen mitzutragen? Gesetzlich sind sie dazu verpflichtet.

Kommen wir nun zur finanziellen Situation der Hauptsäule, den Kreisen und kreisfreien Städte, wie sieht es dort wirklich aus?

Hier einige Kommentare:

Ich zitiere aus dem Kommunalbericht 2023 des Rechnungshof Hessen

Immer mehr Herausforderungen mit absehbar weniger Fachkräften und engeren finanziellen Spielräumen

Die hessischen Kommunen müssen bei verringertem finanziellem Handlungsspielraum mit gleichzeitig wachsenden Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Klimawandel und hohen Energiepreisen umgehen. 

Eine weitere Aussage aus dem Hessischen Ministerium des Inneren und Sport vom Oktober 2023

Ich zitiere:

Das kommende Haushaltsjahr wird weiterhin von gewissen Unsicherheiten (insbesondere das weitere Kriegsgeschehen in der Ukraine, eine anhaltende hohe und nur langsam zurückgehende Inflation, ein möglicher Wiederanstieg der Energiepreise, die Entwicklung der Geflüchtetenzahlen, die Situation der kommunalen Krankenhausträger sowie mögliche Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes geprägt sein.

Als Abgeordneter des Wahlkreises I, zu ihm gehört u.a. der Main-Taunus-Kreis, kann ich die eben erwähnte Einschätzungen nur bestätigen.

Ich habe einmal in einer Auswertung aus dem Jahre 2022 gelesen, der Main-Taunus-Kreis gehört zu den 10 reichsten Kreisen in Deutschland.

Der Haushalt 2024 konnte auch hier nur noch durch den Einsatz der Rücklagen ausgeglichen werden.

Auch hier sind die Rücklagen endlich. 

Ich möchte nicht wissen, wie die Situation in den Kreisen aussieht, die nicht so finanzstark sind.

Was tun?

Die Zahlen liegen im Haushalt des LWV und in den Kommunen auf dem Tisch.

Das 3 Säulenprinzip der Finanzierung steht hier auf dem Prüfstand?

Wobei wir die 3. Säule bei der Problemlösung sicherlich ausblenden könne

Die Verantwortlichen aller beteiligten Parteien müssen sich kurz oder lang zusammensetzen, wir empfehlen in diesem Falle eher kurz, wie man die notwendige Finanzierung im Sinne aller Beteiligten sichert.

Das ist sicherlich keine einfache Aufgabe, doch es muss eine Lösung gefunden werden, wir können und dürfen die 65.100 Menschen mit Behinderung nicht im Stich lassen.

Betrachten wir die aktuelle Situation nicht als ein unlösbares Problem, sondern als Herausforderung

Aber ich bin mir sicher, dass in Hinblick auf die wichtige Aufgabe die der Landeswohlfahrtsverband Hessen zu erfüllen hat, eine für alle Seiten tragbare Regelung gefunden wird.

Wenn nicht, haben wir wirklich ein Problem.

Wir werden sehen?

Nun zu etwas Erfreulicheren.

Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich aus in diesem Jahr bei den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung für ihre Unterstützung bedanken.

Was wären wir ohne sie und ihre Kompetenz?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.