
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Frau Landesdirektorin,
Meine Damen und Herren,
im Mittelpunkt unseres Handelns stehen Menschen, die krank, behindert oder sozial benachteiligt sind – so steht es im Leitbild des LWV geschrieben.
Und wenn wir heute über Zahlen reden, und über einen Haushalt diskutieren, den wir beschließen wollen, so dürfen wir doch nicht aus dem Blick verlieren, wer oder was hinter diesen Zahlen steht, nämlich Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf.
Als die AfD-Fraktion erstmals 2016 in die Verbandsversammlung eingezogen ist, hatte der LWV rund 56.200 Menschen unterstützt.
Diese Zahl entsprach damals rund 68.700 Fällen an Unterstützungsleistungen.
Im Haushalt 2026 planen wir nun mit mehr als 64.400 Menschen und mit rund 93.400 Fällen an Unterstützungsleistungen.
Das sind 14 % mehr Menschen und knapp 34 % mehr Unterstützungen wie im Jahr 2016.
In knapp 10 Jahren eine mehr als deutliche Steigerung, deren Ende auch nicht absehbar ist.
Im Haushalt finden wir diese Menschen vor allem im Umlagebedarf wieder, der ja von unseren Trägern, den Kreisen und kreisfreien Städten, zu leisten ist.
In 2016 lag der Umlagebedarf bei etwa 1,26 Milliarden €.
Für dieses Haushaltsjahr planen wir bereits mit 2,14 Milliarden € im Umlagebedarf.
Meine Damen und Herren,
das ist fast eine Verdoppelung in 10 Jahren!
Unser Verband steht damit unter enormen Druck, wie noch nie in seiner Geschichte.
Die Ursachen für diesen enorm gestiegenen Umlagebedarf sind dabei recht vielschichtig.
Sie reichen von allgemeinen Steigerungen durch Tarifabschlüsse, über immer höhere Energiekosten, bis hin zu intensiveren und vielschichtigeren Betreuungsbedarfen bei den Menschen.
Allerdings liegt aus unserer Sicht auch ein wesentlicher Grund in der Einführung des Bundesteilhabegesetzes, und einer damit einhergehenden Änderung der Leistungs- und Finanzierungssytematik.
Unterm Strich bleibt aber eines ganz klar:
Nichts davon hat unser Verband zu vertreten, wir sind Ausführungsorgan für Entscheidungen übergeordneter Stellen, auf die wir leider nicht allzu viel Einfluss haben.
Aber, wir müssen uns diesem Druck auf unseren Haushalt und die Finanzierung der Sozialhilfe nicht widerspruchslos beugen.
Es gibt einige Stellschrauben, an denen wir hier im Sozialparlament drehen können, um den Spagat zwischen den berechtigten Leistungen für die Menschen, und unseren Trägern zu schaffen, welche in einer Zeit chronisch leerer Kassen nicht grenzenlos belastet werden können.
Zunächst einmal geben wir überschüssige Liquidität aus dem Finanzhaushalt an unsere Träger zurück – 200 Millionen € bis zum Jahr 2028.
Dies ist ein gutes Zeichen, und zeigt, dass wir die berechtigten Bedürfnisse unserer Träger nicht aus dem Blick verloren haben.
Dagegen ist es ein schlechtes Zeichen, deswegen von Leistungskürzungen oder Einsparungen auf dem Rücken behinderter Menschen zu sprechen, und Demonstrationen gegen diese Liquiditätsrückgabe zu organisieren.
Das zeigt einfach nur, dass die Organisatoren der Demonstrationen den Unterschied zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt nicht annährend verstanden haben, und es trägt gleichzeitig noch zur Verunsicherung im Kreis der Leistungsberechtigten und der Leistungserbringer bei.
Und es ist ebenfalls ein schlechtes Zeichen in diesen Zeiten, in denen unser Verband unter hohem Finanzierungsdruck steht, nicht oder nicht mehr über die Finanzierung des individuellen Unterstützungsbedarfes der Menschen reden zu wollen.
Denn das, meine Damen und Herren,
ist doch der entscheidende Punkt: Woher soll denn das Geld kommen, wenn nicht von unseren Trägern?
Und haben unsere Träger vor diesem Hintergrund nicht auch das Recht dazu, von uns zu erwarten, dass wir die ohne Zweifel begrenzten Mittel, möglichst effizient einsetzen?
Dazu gehört dann selbstverständlich auch, dass wir ganz genau hinsehen, wie die Mittel aus der Verbandsumlage eingesetzt werden.
Wenn es zu Auffälligkeiten kommt, und wenn es auf den ersten Blick zu nicht nachvollziehbaren Ausweitungen der abgerechneten Leistungen und steigenden Bedarfen kommt, dann muss man da auch mal genauer hinsehen und prüfen.
Und diese Prüfungen sind weder willkürlich noch beinhalten sie einen konkreten Vorwurf.
Es geht lediglich um eine Plausibilisierung der Mengenausweitungen. Und die Auswahl der geprüften Stellen erfolgt dabei nach objektiven, statistischen und transparenten Kriterien – und eben nicht willkürlich, wie eine Fraktion es in den Ausschussberatungen ja angedeutet hat.
Und ja, leider gibt es auch unter den Leistungserbringern im sozialen Bereich einige wenige schwarze Schafe – ich erinnere hier nur an den Skandal um die Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt bzw. Wiesbaden mit Verstrickungen bis in politische Kreise.
Von daher ist es ein gutes Zeichen, wenn bei statistischen Auffälligkeiten einmal genauer hingesehen wird, und schlussendlich zeigt das auch, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit den finanziellen Mittel gepflegt wird.
Meine Damen und Herren,
wir als AfD begrüßen auch ausdrücklich, die bisher schon von der Verwaltungsspitze um Frau Landesdirektorin Simmler angestoßenen Veränderungen innerhalb der Verwaltung.
Die Hausaufgaben im Sinne unserer Träger und der behinderten Menschen werden gemacht, und das ist gut so.
Aber, wir könnten auch im politischen Bereich Einsparungen generieren, um damit ein weiteres starkes Zeichen an unsere Träger zu senden.
Man muss die Wege, die man eigentlich kennt, ja nur gehen.
Beispiel:
Gibt es denn eigentlich schon Antworten auf unsere Beschlüsse bzw. Resolutionen zu den systemwidrigen Leistungen bzw. zur angemessenen Finanzausstattung?
Warum bleibt es hier so still bei den Adressaten?
In wohlfeinen Reden, wie zuletzt im Landtag in Wiesbaden, ist man sich parteiübergreifend einig, dass es so nicht weitergehen kann und darf.
Aber konkrete Hilfe bzw. Unterstützung oder Reaktionen aus den Reihen der Landesregierung bleiben bis heute aus.
Dabei könnte das Land uns bereits jetzt schon hilfreich unterstützen, wie ich es bereits im Landtag schon deutlich gemacht habe:
Meine Damen und Herren,
- das Ausführungsgesetz zum BTHG muss dringend überarbeitet werden, um die ausufernden Bürokratiekosten in der Sozialhilfe einzudämmen.
- die vom HdMI eingerichtete Zukunftswerkstatt, insbesondere die Themen im sogenannten Arbeitskorb 1, müssen schnellstmöglich angegangen und umgesetzt werden.
- das LWV-Gesetz muss analog den Regelungen in der Gemeindeordnung dahingehend angepasst werden, dass der Haushaltsausgleich des LWV nicht nur durch die Erhebung der Verbandsumlage erfolgen kann.
- die Landesregierung muss endlich anerkennen, dass die hohen finanziellen Belastungen des LWV sowie die zu erwartenden weiteren Kostensteigerungen durch weiter steigende Fallzahlen, nicht allein das Problem unserer Trägerkommunen sein kann.
- die Finanzzuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz sollten an die Fallzahlsteigerungen gekoppelt werden und nicht pauschaliert bleiben.
- es braucht dringend eine Fachkräfteoffensive auch und gerade im psychiatrischen, psychologischen und psychotherapeutischen Bereich, um die Vorsysteme zu stärken und den Druck durch hohe Zugangszahlen im stationären Bereich zu mindern.
Wir schließen uns daher den Forderungen der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung ausdrücklich an – Psychotherapeuten Mangel heute – sind Die Kosten von Morgen.
Meine Damen und Herren,
Sie werden es bestimmt mitbekommen haben. Dieser Tage demonstrieren Psychotherapeuten deutschlandweit gegen eine Honorarkürzung von 4,5 %.
Diese Kürzung wird nicht zu einer Attraktivitätssteigerung in diesem Berufsfeld beitragen und die Belastung der Vorsysteme weiter verschärfen, eine negative Entwicklung, die wir dann auch zukünftig bei uns im Haushalt ablesen können.
Meine Damen und Herren,
unser Verband, unser Haushalt, steht so unter Druck wie schon lange nicht mehr.
Von daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass fast alle Fraktionen darauf verzichtet haben, kostenintensive Änderungsanträge einzubringen.
Dennoch möchte ich kurz zu den vorliegenden Anträgen der Fraktion Die Linke ein paar Worte verlieren.
Insgesamt 4 Anträge liegen uns vor, die nach den Vorstellungen der Linken zu Mehraufwendungen von insgesamt 150.000 € führen würden.
Woher das Geld dafür kommen soll, diese Antwort lassen die Anträge offen.
Liebe Kollegen von den Linken, warum führen sie in ihren Anträgen nicht auf, woher dieses Geld kommen soll? An welcher Stelle sollen 150.000 € eingespart werden, um ihre Vorschläge zu finanzieren?
Oder wollen sie, dass die Verbandsumlage pauschal um einen Zehntel Punkt angehoben werden soll?
Die fehlende Gegenfinanzierung allein wäre schon ein Grund, ihre Anträge abzulehnen. Aber natürlich sind es auch inhaltliche Gründe, die gegen 3 ihrer 4 Anträge sprechen.
Ich beginne mit dem von ihnen erneut geforderten projektbegleitenden Beirats, im Rahmen des Projekts Teilhabe Hessen.
Sie schreiben selbst in ihrem Antrag, dass sich der Beirat mit dem Abschluss des Projektes erledigt hatte. Wozu jetzt also erneut einen Beirat bilden?
Natürlich rennen sie bei uns mit der Forderung nach mehr Beteiligung von Bürgern und Betroffenen immer offene Türen ein.
Aber Beteiligung, rein um der Beteiligung willen, ist nicht immer sinnvoll und an dieser Stelle schon gar nicht.
Die Verwaltungsspitze hat sehr deutlich und transparent dargestellt, welche Institutionen und Akteure momentan in das Projekt Teilhabe Hessen involviert sind.
Und das scheint uns an dieser Stelle auch zum aktuellen Zeitpunkt absolut ausreichend. Diese 10.000 € können wir uns also sparen.
Ähnliches gilt auch für das von ihnen gewünschte Inklusionskataster.
Natürlich sind Antworten auf die Fragen, ob bspw. der Fußballplatz stufenlos erreichbar ist oder ob es im Theater eine induktive Höranlage gibt, existenziell für Menschen mit Behinderungen.
Da sind wir ganz bei ihnen.
Allerdings sehen wir hier nicht die Zuständigkeit des LWV gegeben, ganz zu schweigen von dem enormen Aufwand und den Kapazitäten, die dafür erforderlich wären.
In Nordrhein-Westfalen wurde etwas Vergleichbares auf Landesebene mit Landesmitteln erreicht, von daher sehen wir hier auch eher die Zuständigkeit beim Land Hessen.
Adressieren sie ihre Forderungen an die Landesregierung, nicht an den LWV.
Wir werden diesem Antrag somit auch nicht zustimmen und die von ihnen geforderten 60.000 € damit sparen.
Gleiches gilt auch für ihren Antrag zum Gedenk- und Lernort Kalmenhof.
Wir werden diesem Antrag ebenfalls nicht zustimmen. Nicht, weil wir ihn nicht für richtig und für wichtig erachten, sondern allein aus dem Grund, dass der Gedenk- und Lernort ganzheitlich gedacht werden muss.
So, wie auch in der Berichtsvorlage dargestellt. Alle Rahmenbedingungen und insbesondere die Finanzierung müssen überein passen.
Und dafür fehlen im Moment noch einige Voraussetzungen. Wir vertrauen aber der Verwaltungsspitze, dass sie dieses wichtige Thema nicht aus den Augen verlieren und zum passenden Zeitpunkt umsetzen wird.
Anders verhält es sich allerdings bei ihrem Antrag zu einer verbesserten Darstellung des Haushaltes.
Wir freuen uns, dass sie sich nun bereits zum 2. Mal bei uns als Ideengeber bedienen – allerdings sollten sie dann auch alles und zwar vollständig übernehmen.
Wahrscheinlich resultiert daraus auch der etwa sperrige Titel ihres Antrages. Denn er könnte auch ganz einfach heißen: Einführung eines interaktiven Haushaltes mit den Tools der ekom21.
Darin ist alles enthalten, was sie blumig in ihrem Antrag beschreiben – für einen Bruchteil der von ihnen angesetzten Kosten in Höhe von 40.000 €.
Hier werden wir, weil es ja grundsätzlich unsere Idee war, uns dazu enthalten.
Meine Damen und Herren,
ich betone es erneut: Der Verband steht unter Druck! Und wir müssen alle unsere Hausaufgaben machen, um diesem Druck standzuhalten und weiter den behinderten Menschen die Unterstützung zukommen lassen, die sie benötigen und auf die sie einen Anspruch haben.
Dabei dürfen wir aber auch nicht vergessen, was es für unsere Träger bedeutet, dieses System zu finanzieren.
Bei aller berechtigten Kritik und ggf. auch mal unterschiedlichen Ansichten in Einzelfragen aufgrund der politischen Farbenlehre, so erkennen wir dennoch die Bemühungen der Verwaltungsspitze an, die verschiedenen Interessen der behinderten Menschen und der Trägerkommunen in Einklang zu bringen.
Aus unserer Sicht sehen wir hier gute, pragmatische und dennoch konservative Lösungsansätze, die unsere Zustimmung verdienen, frei nach Roman Herzog „Wer bewahren will, der muss verändern“.
Wir als AfD-Fraktion sind gerne dazu bereit, in diesem Sinne an der Gestaltung der Zukunft unseres Verbandes konstruktiv und wo nötig auch kritisch mitzuwirken.
Abschließend bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern der Verwaltung, die diesen Haushalt aufgestellt, ausgearbeitet und in den Beratungen vorgestellt haben.
Wir werden dem Haushalt für das Jahr 2026 zustimmen, nicht nur, um ein klares Signal der politischen Geschlossenheit in diesen schwierigen Zeiten zu senden, sondern auch, weil dieser Haushalt wie kein anderer zuvor die aus unserer Sicht wichtigsten Adressaten und ihre Interessen ausgleichend berücksichtigt: die behinderten Menschen in Hessen und unsere Trägerkommunen.
Vielen Dank.