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Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum fördern!

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Frau Landesdirektorin,
verehrte Kollegen Abgeordnete,
meine Damen und Herren,

Die Stoßrichtung des ursprünglichen CDU-Antrags war deutlich:
Mit der „Erstellung einer Wohnflächen- und Wohnraumstrategie 2030“ sollte ein Weg eröffnet werden, der in Hessen angeblich bestehenden Wohnraumknappheit zu begegnen.
In dem daraus geschmiedeten gemeinsamen Antrag, den wir heute zu beraten haben, ist die Zielbeschreibung weniger eindeutig. Aber auch in diesem Antrag
findet sich unter Punkt 4 das Thema „Wohnraumbeschaffung.
Soweit es dabei darum geht, nötigen Wohnraum für behinderte Menschen zu schaffen, können wir das unterstützen. Soweit indes der LWV bzw. die Vitos GmbH qua Beschluss der Verbandsversammlung verpflichtet werden sollen, ihre Liegen-schaften zur Verfügung zu stellen, um einen allgemein bestehenden Mangel an Wohnungen in Hessen zu verringern, lehnen wir dies ab.
Es ist keine originäre Aufgabe des LWV Hessen, allgemein den Wohnungsbau zu fördern.
Die Entwicklung der einzelnen Liegenschaften im Eigentum des LWV sehen wir bei der Vitos GmbH und ihren Tochtergesellschaften in guten Händen. Der vorliegende Antrag bestätigt das erfolgreiche unternehmerische Wirken der Gesellschaften und es erscheint uns geradezu kontraproduktiv, die Gesellschaften einer zentralen Nutzungsstrategie der von ihnen verwalteten Liegenschaften zu unterstellen.
Mit gutem Grund verweisen die Antragsteller auf die Erfolgsbeispiele an den Standorten Marburg und Cuxhagen.
Die Gesellschaften haben bewiesen, daß sie gut in der Lage sind, auf die Bedürf-nisse der in ihrem Bereich betreuten Menschen zugeschnittene Wohnkonzepte zu entwickeln und zu realisieren. Auch was den Bau von Mitarbeiterwohnungen angeht,
vermögen wir keine Versäumnisse zu erkennen.
Die Politik sollte deshalb der Versuchung widerstehen, über den Verwaltungsaus-schuss auf die Vitos GmbH einzuwirken, damit sie am Ende zentral festgelegte Nutzungskonzepte befolgt, die mit ihren eigentlichen Aufgaben nichts zu tun haben. 
Auch wenn es im vorliegenden Antrag von der Hand gewiesen wird: Ein derartiges Vorgehen der Politik würde selbstverständlich die unternehmerische Selbständigkeit von Vitos beeinträchtigen.

Die Fraktion der AfD kann dennoch dem vorliegenden Antrag zustimmen. Das entscheidende steht für uns gleich im ersten Absatz: Es soll ein Konzept entwickelt werden, über dessen Umsetzung erst später abschließend beraten werden wird. Auch fühlen wir uns ausreichend in dieser Vorlage berücksichtigt, denn unser Hinweis auf eine evtl. Zweckbindung im Falle der Vermietung, Verpachtung, Erbpacht oder dem Verkauf von Grundstücken wurde in Ziffer 5 aufgenommen.

Gleichwohl dürfen wir nicht vergessen, dass auch das Erstellen von Konzepten und Strategien Geld kostet, gerade auch dann, wenn externe Experten hinzugezogen werden.

Daher beantragen wir, dass, wenn über den Fortgang der Strategieentwicklung im Beteiligungsausschuss berichtet werden wird, auch immer über die bis dahin angefallenen Kosten informiert werden soll.

Dem Änderungsantrag der Linken können wir in der Form nicht zustimmen. Das, was dort gefordert wird, kann erst in der Phase der Umsetzung einer evtl. Wohnraumstrategie zum Tragen kommen. Somit kommt dieser Antrag schlicht zu früh.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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