
Sehr geehrter Herr Präsident Kopp, sehr geehrte Vertreter der Presse, liebe Kollegen, liebe Gäste,
bis zum 01.01.2022 müssen gesetzlich geregelt alle Haltestellen in Deutschland (§ 8 Abs. 3 PBefG) vollständig barrierefrei sein. Der Bund stellt für dieses Unterfangen konkret keine flächendeckenden Gelder zur Verfügung, da diese Aufgaben per se in die Zuständigkeit die jeweiligen Kommunen und Kreise fallen, oder durch die deutsche Bahn durchgeführt werden müssen.
Das Land Hessen unterstützt die Kommunen und Kreise bei diesen Umbauten zwar bereits über das Hessische Mobilitätsfördergesetz, doch die Zuschüsse decken leider keinen besonders großen Anteil der Kosten, welche den Kommunen im Rahmen der Umbauarbeiten der jeweiligen Haltestellen entstehen. Obwohl die Städte und Gemeinden also ein Bundesgesetz umsetzen müssen, erfolgt kein vollständiger Ausgleich der finanziellen Belastung, weder durch den Bund noch das Land.
In unseren Augen sieht gelebte Konnexität anders aus!
Der LWV Hessen erfüllt finanziell, wie auch personell als Träger der Eigliederungshilfe und Umsetzungsbehörde des BTHG mannigfaltige soziale Aufgaben und hilft damit behinderten Menschen immer besser und freier, überörtlich und qualitätsgesichert, am alltäglichen Leben, trotz ihres Handicaps teilnehmen zu können, als hätten diese keines.
Insbesondere die Sozialraumgestaltung sollte massiv gefördert werden. Mit dem in unserem Antrag dargestellten Förderpaket für die Kommunen und Kreise trägt der LWV Hessen genau dazu bei, und gibt gleichzeitig überschüssige Liquidität dorthin zurück, wo sie über die Kreisumlage für den LWV-Haushalt erhoben wird. Es entsteht eine Art Win-Win Situation.
Der LWV hat Stand heute Rücklagen im Wert von ca. 200 Millionen Euro. Die doppelte Hausführung sieht an sich nicht vor, gesparte Mittel in hohem Maße aufzugeben, da sie einen ganz anderen Ansatz verfolgt.
Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ist es zwar wichtig, besonders im Rahmen der Umsetzung des BTHG und den damit auf uns zukommenden steigenden Kosten gewisse Rücklagen für schlechtere Tage zu haben, dennoch sind wir und damit der LWV keine Bank.
Viele Kommunen schimpfen seit Jahren über steigende LWV-Umlagen und Großstädte beschwören, dass sie vieles in Eigenregie besser könnten als der LWV.
Mit einem Förderprogramm aus dem Hause des LWV geben wir also ein Stück der Umlage SICHTBAR zurück an die Kommunen und Kreise, eine Stärkung des Vertrauensverhältnisses tritt damit sozusagen sofort und direkt ein.
Und genau aus diesen Gründen haben wir uns dazu entschieden die eben aufgerufene Drucksache als Änderungsantrag für den Haushalt zu stellen, damit die Kommunen wie unten genannt, nicht im Regen stehen bleiben.
Wenn Sie unserem Antrag folgen und Ihre Zustimmung für diesen geben, beschließt die Verbandsversammlung, einen vollständig barrierefreien Umbau von Haltestellen der Städte und Gemeinden in Hessen in den Jahren 2020 & 2021 mit bis zu 10 % der Umbaukosten auf Antrag pauschal zu fördern, wobei das jährliche Fördervolumen auf 10 Millionen € gedeckelt werden sollte.
Die Zukunft fängt HEUTE an, unterstützen Sie die Förderinitiative und lassen Sie uns als Teil der kommunalen Familie im übertragenen Sinne unseren Verwandten, welche uns schon Jahre lang finanzieren etwas zurückgeben, im Sinne der Förderung und Unterstützung beeinträchtigter Menschen. Wir bitten um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank!