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LWV als maßgeblicher Träger in der Eingliederungshilfe

Im Dezember 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen. Offen bleibt bis heute, auch in Hessen, welche Behörden zukünftig für die Umsetzung zuständig sein sollen. Das Sozialministerium hat inzwischen ein Thesenpapier erarbeitet, welches insgesamt neun verschiedene Umsetzungsvarianten zur Diskussion stellt.

Für uns als AfD-Fraktion ist allerdings entscheidet, dass auch in Zukunft die Leistungen des BTHG hessenweit einheitlich und aus einer Hand gewährt werden müssen. Dies kann nur durch den LWV Hessen gewährleistet werden.

Sollte die Umsetzung des BTHG in die Hand der Kommunen gelegt werden, so sehen wir die Gefahr einer „Leistungsgewährung nach Kassenlage“ und hessenweit verschieden intensive Betreuungen der behinderten Menschen.

Uns ist aber auch genauso bewusst, dass es durchaus Kommunen gibt, die eine fachlich und finanziell gleichwertige Ausführung des Leistungsspektrums des SGB IX gegenüber dem Modell des LWV Hessens sicherstellen können. Für diese Kommunen wollen wir eine Wahlsonderregelung einführen, ob sie die Leistungsgewährung weiter durch den LWV, oder in eigener Regie, durchführen wollen.

Lesen Sie hier unseren entsprechenden Antrag, den wir dazu in der Verbandsversammlung eingebracht haben:

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