Ist der LWV zukunftssicher? Ein Denkanstoß.
Eine Frage die sich viele Bürger stellen, wenn ich mit Ihnen im Gespräch über die Grundsicherung bin: „Was ist eigentlich der LWV“. Und diese Frage kommt nicht von ungefähr. Wer selbst mit Behinderungen nicht zu kämpfen hat und auch in seiner Familie keine Leistungen erhält, hat wohl vom LWV noch nie etwas gehört. Dabei ist das einzige bundeslandweite Sozialparlament mit einem 1,95 Milliarden-Haushalt eine wichtige Institution der Grundsicherung und Behindertenförderung. Wir haben eine Behörde der Mittelstufe mit eigenem Parlament, welche aber dennoch an den Landtag, den Landkreistag und den Städtetag indirekt gekoppelt ist. Bevor viele Dinge entschieden werden, wird meist Rücksprache mit dem Hessischen Sozialministerium, oder den vorher genannten Institutionen gehalten. Dazu haben wir ein durch die Kommunalwahl indirekt vom Bürger gewähltes Parlament, bei welchem der Bürger meist umso mehr verwirrt wird und auf dessen Zusammensetzung er keinen Einfluss hat. Vereinfacht gesagt gibt es das Parlament auch nur, da die Kommunen den LWV finanzieren und nach dem Konnexitätsprinzip auch mitreden wollen. Aber ob dieser Zwischenschritt für den benachteiligten Menschen sinnvoll und nötig im Jahr 2017 ist, lasse ich hier offen. Wir von der AfD-Fraktion sprechen uns für eine komplette Ausführung der Eingliederungshilfe im SGB XII durch den LWV aus, halten es aber für grundlegend sinnvoll, eine reine Umsetzungsbehörde aus dem LWV zu schaffen. Damit wäre besonders den behinderten Mitbürgern unparteiisch und ideologiefrei geholfen und zusätzliche Mittel könnten durch diese Umstrukturierung für die behinderten Menschen freigesetzt werden.
Autor: Müger