
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte zu Beginn meiner Rede aus dem Klimaschutzgesetz den § 13 Absatz 1 Satz 1 zitieren.
Dort heißt es: „Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen.“
Mit diesem einen Satz wird bereits deutlich, dass es den hier und heute vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen, und den der CDU, nicht gebraucht hätte.
Es sei denn, man hat Zweifel, dass der hauptamtliche Verwaltungsausschuss bestehende Gesetze nicht beachtet und ausreichend umsetzt.
Aber dieses müssen am Ende die Antragsteller bewerten.
Meine Damen und Herren,
auf der anderen Seite wiederum ist dieser Antrag so allgemein gehalten, dass wir als AfD-Fraktion eine ganze Reihe von Ergänzungen hierzu anmerken möchten.
Denn auch uns liegt der Umweltschutz besonders am Herzen, denn Umweltschutz ist, im Gegensatz zum Klimaschutz, kurzfristig und sichtbar umzusetzen.
Und selbstverständlich unterstützen wir das auch, wenn es sachlich, bezahlbar und frei von Ideologie ist.
Da ja mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass ein Änderungsantrag von uns abgelehnt werden würde, werde ich Ihnen heute die Punkte aufzeigen, die aus unserer Sicht bei diesem Thema ergänzend berücksichtigt werden müssten.
Und zwar,
der hier geforderte Nachhaltigkeitsplan muss zwingend eine langfristige Aussage zu den Kosten treffen. Er muss ganz konkret eine Kostenaufstellung der Maßnahmen und eine seriöse Einschätzung enthalten, welche Kosten bis 2045 in etwa auf uns zukommen werden.
Denn diese Kosten werden zukünftig über die Verbandsumlage von unseren Trägern eingefordert, und ein ordentliches Maß an Transparenz sollte man aus Fairness-Gründen den Trägern gegenüber schon walten lassen.
Gleiches gilt für die Treibhausgasbilanz:
Hier braucht es einen jährlichen Treibhausgasbilanzbericht, in dem die Kosten der durchgeführten Maßnahmen und ihre Wirkung gegeneinander aufgestellt werden.
Denn nur eine Wirkungsprüfung kann den Grad des Erfolgs bestimmen, oder der Anstoß zu einer vernunftorientierten Umkehr sein.
Meine Damen und Herren, in diesen Bericht müssen auch zwingend die Emissionen hinein, die durch unsere Mitarbeiter auf den Arbeitswegen erzeugt werden. Hier besteht durch die Ausweitung der Tele- bzw. Heimarbeit ein enormes Einsparpotential, welches die Bundesregierung in ihrer Begründung zum Klimaschutzgesetz explizit erwähnt hat.
Auch die Präsenzsitzungen der Ausschüsse müssen in dem Zuge auf den Prüfstein gestellt werden.
Denn wenn Fahrtzeiten zu den Ausschüssen länger sind als die Ausschüsse selbst, dann sollte ein verantwortliches Handeln zum Wohle der Umwelt hier Verpflichtung sein.
Eine separate oder sogar neu einzusetzende Projektleitung zur Steuerung der Aktivitäten zur Erreichung der Klimaneutralität lehnen wir allerdings in aller Deutlichkeit ab.
Als Ergebnis einer Organisationsuntersuchung im Fachbereich Baumanagement wurde bereits eine Stelle für ein -Zitat- „aktives Energiemanagement“ geschaffen. Diese Stelle kann durchaus umfirmiert werden, und mit einer deutlichen Kosteneinsparung könnten die gesetzlichen Vorgaben dennoch umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren,
was aber die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität angeht, so muss hier doch zuerst die Elektroinfrastruktur der LWV Liegenschaften bewertet werden, um die maximale Größe der Ladeeinheiten zu ermitteln.
Dazu gehört auch zwingend die Bewertung mit welcher Belastung die kommunale Infrastruktur beaufschlagt werden kann. Denn auch hier sind der Sache ggf. Grenzen gesetzt.
Weiterhin müssen die möglichen baulichen Veränderungen in Maßnahmen, Zeitläufen und Kosten benannt werden, bevor wir deren Errichtung beschließen können.
Ein durchaus wichtiger Punkt, denn die Errichtung von Ladeeinheiten sind keine verpflichtenden Maßnahmen, die aus dem Klimaschutzgesetz abgeleitet werden können, und müssen somit gesondert betrachtet werden.
Und an dieser Stelle muss auch zuerst die Frage beantwortet werden, ob der Ladestrom für die Öffentlichkeit kostenfrei oder gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt werden kann. Denn, wir sehen hier einen rechtlichen Klärungsbedarf, ob mit der Verbandsumlage solche Subventionen überhaupt geleistet werden dürfen.
Meine Damen und Herren, wir bitten Sie, diese unsere Ergänzungen in der Umsetzung des Koalitionsantrages zu berücksichtigen. Alternativ könnten wir auch Anfragen stellen, um Antworten zu den verschiedenen Sachständen unserer vorgetragenen Punkte zu bekommen. Das würde aber dann für jede Seite doppelte Arbeit bedeuten. Es wäre schön, wenn sich dies vermeiden ließe.
Meine Damen und Herren der Koalition,
die Ziffer 2 ihres Antrages, mit der sie die Beteiligungen dazu aufrufen wollen, sich ebenfalls an dem Ziel der Klimaneutralität zu orientieren, hätten sie sich sparen können.
Denn, Herr Belling als Geschäftsführer unserer größten Beteiligung, hat bereits sehr eindrücklich vorgetragen, wie weit, um nicht zu sagen, wie weit dem LWV voraus, die Vitos GmbH bereits im Bereich Energie- und Umweltmanagement schon ist. Herr Belling hat hier schon vorbildliche Arbeit geleistet.
Vor diesem Hintergrund die Vitos GmbH zu etwas aufzufordern, was sie bereits seit 2015 verfolgt, ist für uns nicht nachvollziehbar und eher schon ein Stück weit peinlich.
Sei es drum, vielleicht haben sich die Antragsteller ja was dabei gedacht, was so in der Vorlage nicht zu erkennen ist.
Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion wird sich zum vorliegenden Antrag der Koalition enthalten und den der CDU ablehnen.
Auch, wenn der Koalitionsantrag in weiten Teilen entbehrlich ist, so unterstützen wir dennoch das Ziel, schonend mit den begrenzten Ressourcen umzugehen um dadurch unser aller Umwelt zu schützen. Denn die Umwelt kann man, im Gegensatz zum Klima, hier vor Ort wirklich beeinflussen und schützen.
Meine Damen und Herren der CDU, der Punkt 2 in Ihrem Antrag war der Ausschlag, den Antrag abzulehnen. Sie fordern dort, dass alle politische Entscheidungen des LWV auf Klimafreundlichkeit, Klimaschädlichkeit und Klimaneutralität überprüft werden.
Diese Forderung ist mehr als befremdlich. Was wäre denn die Konsequenz, wenn eine Maßnahme für die Menschen nicht dem Klimadiktat entspricht?
Meine Damen und Herren, den Sozialraum kann man so nicht betrachten und ggf. beschränken. Hier muss immer zum Wohle des Menschen gedacht werden.
Ihre Forderung wird am Ende nur den Betroffen zum Nachteil gereichen, und niemandem nützen.
Auch nicht dem Klima.
Vielen Dank.