Zum Inhalt springen
Startseite » Ausgabe 02.22

Ausgabe 02.22

Enthaltung zum Haushalt – Gestaltung maximal fremdbestimmt

Die vergangenen Haushaltsberatungen haben es wieder einmal deutlich gezeigt: An fast allen Stellen im Haushalt führen wir das aus, was uns der Gesetzgeber vorgibt.

Daraus folgt allerdings, dass es kaum eigene Handlungsspielräume gibt, um Ausgaben zu senken.

Leidtragende dieser Politik der verengten Spielräume sind unsere Trägerkommunen, die unseren Haushalt maßgeblich finanzieren.

Folgerichtig hat die Verbandsspitze daher das Gespräch mit der Landesregierung gesucht, um hier Lösungen zu finden. Aber auch wenn dieses Gespräch aus unserer Sicht ernüchternde Ergebnisse brachte, so dürfen wir hier nicht nachlassen. Wir müssen gemeinsam mit der kommunalen Familie unser berechtigtes Anliegen einer gerechteren Kostenverteilung weiterverfolgen.

Bis dahin müssen wir im Verband jede Möglichkeit nutzen, um unsere Ausgaben zu begrenzen. Großes Potential sehen wir bei der besseren Steuerung der Finanzströme. Im Haushalt sind bspw. mehr als 1 Mio € für Negativzinsen eingestellt. Diese Summe zeigt uns, dass in der Planung des Finanzbedarfes auch unterjährig noch Luft nach oben ist.

Aber auch im Bereich der Sozialhilfe müssen wir neue Wege gehen. Wenn wir wissen, woher der Hilfebedarf kommt, dann müssen wir auch genau dort ansetzen, um gemeinsam mit unseren Trägern und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg am Ende das Beste für die Menschen zu erreichen.

Denn nur, wenn wir präventiv tätig werden könnten, wäre am Ende allen besser geholfen: dem Menschen, der Hilfe dann vielleicht nur kürzer und weniger intensiv benötigt, und unseren Trägern, deren Umlagebelastungen dann weniger stark steigen, ja, im besten Fall vielleicht sogar stagnieren könnten.

Autor: Enners

Skip to content