Maßregelvollzug
Maßregelvollzug ist Landesaufgabe, zugrunde liegt das „Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt“. Es wurde 2012 als verfassungsgemäß bestätigt und zuletzt 2018 geändert.
Das Land hat die Vitos GmbH und ihre Tochtergesellschaften mit der Durchführung des Maßregelvollzugs beauftragt. Forensische Kliniken behandeln im Maßregelvollzug psychisch kranke oder suchtkranke Menschen, die im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung eine Straftat begangen haben, und bei denen zu erwarten ist, dass sie auch in Zukunft straffällig werden könnten.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Unterbringungen jedoch deutlich gestiegen. Ein Beispiel: Im Bereich Unterbringung nach §63 StGB erfasst von Ende 2016 bis 01.11.2023 musste Vitos eine Steigerung um 215 Patienten verkraften. Die Auslastung liegt aktuell bei 103,8%. Obwohl Vitos seit 2017 in allen Bereichen 230 neue MRV Betten geschaffen hat, konnten diese Steigerungen nicht komplett aufgefangen werden. Kurzfristige, sowie die geplanten mittelfristigen Maßnahmen sollen zwar die Aufnahmefähigkeit im MRV maßgeblich erhöhen, doch greifen sie erst in den Jahren 2026-2028. Sie schaffen keine Entspannung.
Das Ziel des Gesetzgebers, durch die Reform des §63 StGB vom 01.08.2016 den Anstieg der Patientenzahlen zu bremsen bzw. abzusenken, wurde nicht erreicht. Es ist heute festzustellen, dass sich die zwischenzeitliche Entlastung bei den Unterbringungen gem. § 63 StGB umgekehrt hat. Gespannt kann man auf die Auswirkungen der Reform des §64 StGB sein, sie trat zum 01.10.2023 in Kraft.
Autor: Herr Gehrke