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Ausgabe 01.21

Impfung von behinderten Menschen

„Corona“ hat das Jahr 2020 geprägt. Zum Jahresende wurde verkündet, dass zu Beginn des Jahres 2021 allen Impfwilligen ein Impfstoff gegen das Virus zur Verfügung stehen könnte. Ob dieser Impfstoff, der in dieser Form (als Erbgut in Körperzellen einschleusendes m-RNA-Vakzin) noch nie außerhalb von Studienreihen bei Menschen eingesetzt wurde, Fluch oder Segen bedeutet, läßt sich gegenwärtig nicht sagen. Die Bundesregierung hat sich zwar darauf festgelegt, dass die Impfung freiwillig sein werde, rechnet gleichzeitig aber mit einer exorbitant hohen Impfquote von mindestens 60 % der Bevölkerung. Da eine Impfung eine Körperverletzung bildet, wenn in sie nicht – nach ärztlicher Beratung – wirksam eingewilligt wurde, stellt sich die rechtlich und ethisch bedeutsame Frage, wie die Integrität von Perso-nen geschützt wird, denen die Einwilligungsfähigkeit fehlt. Das gilt auch für viele Menschen, die in Einrichtungen des LWV Hessen leben oder in dessen Auftrag von externen Leistungs-erbringern ambulant betreut werden. Diese Menschen dürfen nicht einem fremden Willen ausgeliefert sein, vor allem nicht bei einem Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit. Der LWV ist fafür verantwortlich, dass dies nicht geschieht. Die AfD hält es deshalb für unab-dingbar, dass der LWV ein transparentes und differenziertes Impfmanagement entwickelt, durch das der individuelle Schutz behinderter, nicht einwilligungsfähiger Menschen vor 
einer Fremdbestimmung sichergestellt wird.

Autor: Fachinger

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