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Ausgabe 02.21

Finanzbedarf muss besser geplant werden

Wir als AfD-Fraktion haben immer betont, dass unser Haushalt zwei Adressaten hat: Die behinderten Menschen und unsere Trägerkommunen. Beiden müssen wir gerecht werden. Die Belange unserer Träger werden aus unserer Sicht mit diesem Haushaltsentwurf weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt.

Die fortgesetzt hohe Differenz zwischen den Planzahlen der Haushaltsentwürfe und den tatsächlich erzielten Ergebnissen in den Abschlüssen zeigt uns, dass hier ein Optimierungspotential liegt, welches wir abrufen müssen.

Aktuell wird mit einem Fehlbedarf von 83,8 Mio € geplant, der durch Entnahmen aus den Rücklagen gedeckt werden soll.

2020 wurde mit einem Fehlbedarf von 57,2 Mio € geplant, der ebenfalls durch die Rücklagen gedeckt werden sollte. Im letzten Controllingbericht wird nun festgestellt, dass mit einer Ergebnisverbesserung von 37,62 Mio € gerechnet werden kann.

2019 sollte das geplante Defizit durch eine Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 25,2 Mio € gedeckt werden.  Auch hier zeigt der Controllingbericht zum 31.12.2019 eine Ergebnisverbesserung von 30,74 Mio €.

2018 wurde mit einem Fehlbedarf von 14,8 Mio € geplant. Der Revisionsbericht weist einen Überschuss von 35,7 Mio € aus.

Diese Zahlenreihe lässt sich für 2017 und 2016 mit ähnlichem Ergebnis fortsetzen: Wir planen mit einem Verlust, den wir aus Rücklagen ausgleichen wollen, und kommen am Ende doch so deutlich im plus heraus, dass wir die Rücklagen eher noch erhöhen müssen, als sie abschmelzen zu können.

Im Ergebnis bedeutet das nichts anderes, als das unsere Träger mehr LWV-Umlage zahlen, als sie eigentlich müssten. Wir haben daher den Haushaltsentwurf für 2021 abgelehnt.

Autor: Bolldorf

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