Die AfD hat dem Haushalt 2024 zugestimmt, obwohl nur durch den Einsatz von Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden konnte. Doch diese Rücklagen sind endlich.
Die gesetzliche Grundlage zur Finanzierung des LWV bilden 3 Säulen. 1. Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städt. 2. Finanzzuwendungen des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich. 3. Eigene Einnahmen. Die Verbandsumlage, der Beitrag den die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger gemessen an ihrer Finanzkraft jährlich an den LWV zahlen, ist mittlerweile zur Hauptsäule der Finanzierung des LWV geworden.
Diese Hauptsäule scheint erhebliche finanzielle Probleme zu haben. Laut Haushaltsplan 2024 sieht der LWV bis zum Jahre 2027 eine Steigerung von ca. 20% der aktuellen Verbandsumlage vor. Was bedeuten die jährlichen Steigerungen für die Träger, sind sie überhaupt noch in der Lage diese Steigerungen mitzutragen? Gesetzlich sind sie dazu jedenfalls verpflichtet. Wie sieht es in den kommunalen Haushalten wirklich aus und mit welchen Problemen haben diese zu kämpfen? Immer mehr Herausforderungen mit absehbar weniger Fachkräften und engeren finanziellen Spielräumen.
Die kommenden Haushaltsjahre werden weiterhin von gewissen Ereignissen (Kriegsgeschehen Ukraine), eine anhaltend hohe und nur langsam zurückgehende Inflation, ein möglicher Wiederanstieg der Energiepreise, die Entwicklung der Geflüchtetenzahlen, die Situation der kommunalen Krankenhausträger sowie mögliche Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes geprägt sein.
Was tun? Aus unserer Sicht steht das 3-Säulenprinzip auf dem Prüfstand. Hier muss kurzfristig eine Lösung gefunden werden, wie man die notwendige Finanzierung im Sinne aller Beteiligten sichert. Wir können und dürfen die 65.100 Menschen in Hessen mit Behinderung nicht im Stich lassen.