Der Trend zur Bürokratisierung lässt sich an der steigenden Zahl an Gesetzen festmachen. Im Jahr 2022 zählte das Bundesjustizministerium 1.773 gültige Bundesgesetze mit 50.738 Einzelnormen sowie 2.795 Verordnungen mit 42.590 Einzelnormen. Ob das ab dem 01.01.2025 geltende Bürokratieentlastungsgesetz Abhilfe bei den o.g. Regelwerken im Bereich Sozialausgaben schaffen kann, ist fraglich. Folgende Zahlen verdeutlichen die Ausmaße: Die Ausgaben der Sozialhilfeträger für Leistungen Sozialgesetzbuch XII sind um 20% gestiegen. Darunter stiegen die Ausgaben zur Pflege in Einrichtungen besonders stark um 30%. Die finanzielle Situation in den Kreisen und kreisfreien Städten ist auch aufgrund dieser stetig steigenden Belastungen nicht gut. Eine Möglichkeit, den finanziellen Spielraum zu vergrößern, ist der Bürokratieabbau. Bürokratie dient vielfach wichtigen Zwecken, wie Patientensteuerung, Sicherung von Qualität und Transparenz. Gleichzeitig wurde deutlich, dass in den letzten Jahrzehnten Regelungen entstanden sind, die zu einem Übermaß an Bürokratie geführt haben. Ein aktuelles Beispiel ist das BTHG: „mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung“. Ein Gesetz, das zweifelsohne den richtigen Ansatz verfolgt, sich aber leider zu einem Bürokratiemonster entwickelt hat. Ein Bürokratieabbau muss dem Spannungsverhältnis zwischen unverzichtbarer Bürokratie auf der einen Seite und dem Abbau von nicht notwendiger Bürokratie auf der anderen Seite gerecht werden. Eine Entbürokratisierung kann zudem nur dann erfolgreich sein, wenn sie durch alle beteiligten Akteure gemeinsam erfolgt. Vielfach beruht Bürokratie auch auf Vorgaben, die die Selbstverwaltung vereinbart und implementiert hat. Hier ist Selbstverwaltung ebenso aufgefordert, zu prüfen, welche Regelungen entbehrlich sind oder vereinfacht werden können, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Nicht einfach, aber machbar.
Startseite » Bürokratie abbauen – Sozialausgaben reduzieren