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Ausgabe 01.19

Forderungen nach einer Umstrukturierung werden vom Hessischen Rechnungshof bestätigt.

Die AfD-Fraktion im Landeswohlfahrtsverband hat sich während des Landtagswahlkampfes mehrmals im Plenum des LWV, sowie nach außen dafür ausgesprochen, den Landeswohlfahrtsverband in eine reine Durchführungsbehörde bzw. ein Landesamt umzuwandeln.

Die Vorlage V88/2018/XVI: „Schlußbericht über die 201. Prüfung Haushaltsstruktur 2017: Landeswohlfahrtsverband“ des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs; Bewertungen und Empfehlungen der Verwaltung zu herausgehobenen Prüfungsfeststellungen“, gibt diesen Bestrebungen einen mit Zahlen fundierten halt. Auf Seite 20, Unterpunkt 6.1 wird beschrieben, daß alleine mit einer Einsparung von 20 Abgeordneten, im Jahr 90.600€ eingespart werden könnten. Man stelle sich vor, wieviel Entlastungspotenzial den Kommunen und damit dem Steuerzahler zukommen könnte, wenn all diese Abgeordneten, Fraktionsvorsitzenden, Präsidenten, Beigeordnete etc. eingespart würden. 


Der teure „Parlamentsapparat“, der sich zwar selbst verwalten kann, aber defacto vom Landtag und den Trägern abhängig ist und der damit verbundene Verwaltungsaufwand, kosten den Steuerzahler Millionen. Den behinderten Menschen ist damit oft kein Gefallen getan, da Debatten nicht zielführend doppelt und dreifach geführt werden müssen.


Das System der überörtlichen Sozialhilfe in Hessen ist toll. Statt es den Kommunen selbst zu überlassen und damit Schwankungen in der Qualität der Sozialhilfe hinzunehmen, sichert der LWV landesweit einen hohen und gleichwertigen Qualitätsstandard. Die Träger zahlen, der LWV führt aus, das Land beschließt die gesetzlichen Regelungen. So läuft es auch momentan schon. Nur mit einem zu teuren und nicht zielführenden Apparat.

Das System eines Landesamtes mit passender Ämterstruktur am Beispiel eines Regierungspräsidiums ist für uns die Zukunft!

Autor: Müger

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