
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie ich mich vor der anstehenden Wahl für diese Verbandversammlung über den Landeswohlfahrtsverband informiert habe. Ich gebe zu, ich wusste zwar dass es diesen Verband gab, aber über die Aufgaben und Strukturen wusste ich nichts.
Für mich hat sich also quasi ein neues Universum aufgetan und je mehr ich mich eingearbeitet habe, desto mehr erkannte ich die enorme Bedeutung des “Sozialparlamentes” von Hessen für behinderte Menschen in den diversen Sozialräumen in Hessen.
Nun sind ja die, im Antrag der Fraktion Die Linke genannte Transparenz und öffentliche Beteiligungung häufige Forderungen von Bürgern und politischen Gruppierungen. Im Grunde sind nach Meinung der AfD beide Forderungen soweit erfüllt,
allerdings wird über die Arbeit der Verbandsversammlung und über den Landeswohlfahrts-verband sehr wenig von den Medien berichtet.
Daher ist es nach unserer Auffassung geboten, dass die Verbandsversammlung hier selbst aktiv wird, indem die Sitzungen in geeigneter Form aufgezeichnet und veröffentlicht werden.
Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung ist heutzutage anders lebbar und zu erreichen als noch vor 10 oder 20 Jahren – die Digitalisierung unserer Welt und die rasante Entwicklung immer besserer neuer Medien macht es möglich.
Kurzum sehen wir neben der unbestreitbaren Transparenz – sozusagen “aktuellster” Transparenz einer digitalen Wiedergabe der Sitzungen der Verbandsversammlung,
das Wecken von Neugier für politische Vorgänge und das Erreichen einer sehr breiten Öffentlichkeit.
Besonders die internetaffine Jugend, die so genannten digital natives, nutzen das Internet souverän und gerne. Aber auch unter Mandatsträgern und Fachpublikum jeden Alters – sage ich mit einem Augenzwinkern – ist die Informationsquelle Internet mittlerweile unverzichtbar.
Der größte Nutzen einer Aufzeichnung von Sitzungen dieses Parlamentes und möglicherweise ebenfalls von Informationsveranstaltungen hier im Hause, ergibt sich für eben die Menschen, die Einschränkungen bei der Mobilität oder körperliche oder seelische Hinderungsgründe haben den Versammlungen physisch beizuwohnen. Die Leistungsempfänger könnten zu Hause verfolgen, wie sie politisch vertreten werden und gegebenenfalls in einen Dialog eintreten.
Die Organisation einer Art Parlaments-TV ist sicherlich weniger aufwendig als die Organisation vieler Informationsveranstaltungen vor Ort, die ja ohnehin im Stufenplan zur Umsetzung des BTHG vorgesehen sind.
Die Bundestagswahl 2017 hat gezeigt, dass Politik wieder mehr im Interesse der Bürger angekommen ist und das sollte man durch weitere niedrigschwellige und barrierefreie Angebote unterstützen.
Wir halten den Antrag im Rahmen der sich ständig ändernden technischen Bedingungen, der Anforderungen des Informationszeitalters und einer weiteren Initiative für die öffentliche Selbstdarstellung des Landeswohlfahrtsverbandes und seiner Organe für berechtigt.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!