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Ausgabe 02.18

Der LWV in der Schusslinie – Ein Plädoyer 

Der Landeswohlfahrtsverband steht nicht erst seit gestern in der Kritik, eine zu teure und aufwändige Instanz im Rahmen der Erbringung sozialer Leistungen für behinderte Menschen in Hessen zu sein. Im letzten Jahr haben wir uns, wie auch alle anderen Fraktionen in der Verbandsversammlung, stark dafür ausgesprochen, ein solches System in Hessen generell zu behalten, wenn auch in erneuerter Form. 

Doch der Hessische Städtetag z.B. sieht dies ganz anders und seine Argumente gegen den LWV als Träger sind teilweise nachvollziehbar.

Die große Frage die sich hierbei stellt ist aber: „Was ist mit den strukturschwachen Regionen in Hessen?“.

Haben diese dann einfach Pech gehabt, sollte der Landtag das Durchführungsgesetz nicht zu Gunsten des LWV beschließen und dieser daher den Forderungen des Hessischen Städtetages folgen?

Dieses Szenario hält die AfD-Fraktion in der Verbandsversammlung nicht für unmöglich. Sollte die Trägerschaft wieder an die Kommunen zurückgegeben werden, können große Städte wie Frankfurt, oder Wiesbaden die Anzahl und generelle Betreuung der behinderten Menschen tragen, doch in den vielen ländlichen Bereichen Hessens sieht es düster aus. Dort ist weder genug Personal noch Geld vorhanden um diese Aufgabe in Eigenregie auszuführen. Neue Strukturen müssten mühselig geschaffen werden.

Die Umlage blieb dieses Jahr stabil, trotz der Mehrkosten für die Umsetzung des BTHG. Ist der LWV weiterhin sparsam und effizient, dann kann es in Hessen nichts Besseres geben. Als Landesamt würde er noch direkter den Menschen helfen, auch wenn die Finanzierung umgestellt werden müsste. Doch dies bleibt wohl vorerst ein Traum unsererseits.

Autor: Müger

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