
Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kollegen Abgeordnete,
meine Damen und Herren,
im Juni 2017 haben wir den Haushalt für das Jahr 2017 beschlossen, welcher dann im Dezember genehmigt wurde. Heute, nur ein gutes Vierteljahr später, beraten und beschließen wir – schon wieder möchte man sagen – abschließend über den nächsten Haushalt. Wir hoffen sehr, dass die erforderliche Genehmigung dieses Mal deutlich früher eingehen wird als im Dezember, so dass die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung für die Verwaltung möglichst kurz sein möge.
Denn, meine Damen und Herren, diese vorläufige Haushaltsführung verfolgt die Mitarbeiter der Verwaltung seit der Konstituierung dieser 16. Verbandsversammlung im November 2016. Es ist für uns als AfD-Fraktion mehr als irritierend, dass sich dieses hohe Haus so lange mit sich selbst, sprich, mit der Postenbeschaffung und Postenbesetzung für die neue Regierungskoalition beschäftigt hat, anstatt die Herausforderungen anzunehmen, derer sich der LWV im Hinblick auf das BTHG stellen muss. Wir wünschen uns im Sinne der behinderten Menschen, dass wir alle nun zu dieser wichtigen Sacharbeit zurückkehren können.
Vor diesem Hintergrund möchten wir uns aber bereits an dieser Stelle bei allen Mitarbeitern der Verwaltung sehr herzlich bedanken, dass sie trotz dieser über weite Strecken gezeigten Handlungsunfähigkeit der neuen Koalition weiter unbeirrt sich den Menschen gewidmet haben, für die unser Verband dereinst gegründet wurde. Dies bekräftigt uns auch in unserer Sichtweise, dass der LWV besser zu einer Behörde der Landesverwaltung umgegliedert werden sollte, anstatt insoweit eigenständig mit einem eigenem Parlament und einer eigenen Verwaltungsspitze zu verbleiben, denn dann würde eine derartige Handlungsunfähigkeit erst überhaupt nicht auftreten.
Doch zurück zum Haushalt für das Jahr 2018. Nach einer Steigerung um 0,01 Prozentpunkte im Vorjahr steigt die Verbandsumlage erneut, dieses Mal um 0,04 Prozentpunkte. Wachsende Fallzahlen machen diese Steigerung erneut erforderlich, aber auch die ersten Auswirkungen des Projekts Gesamtsteuerung-Teilhabe machen sich in diesem Haushalt bereits bemerkbar. Dazu gehören unter anderem die Umsetzung der Empfehlung des Hessischen Rechnungshofes, das strategische und operative Controlling zu vereinigen, erforderliche Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation des LWV zu steuern sowie die Voraussetzungen zur Umsetzung bzw. Einführung der Personenzentrierten Steuerung der Eingliederungshilfe (PerSEH) und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu schaffen, was in der Folge zwangsläufig unsere Trägerkommunen erneut und stärker belasten wird. Dass diese Belastungen in den Kommunen verkraftet werden können, liegt einzig an der momentan robusten gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland.
Deswegen müssen wir bereits heute nach vorne schauen, wie sich der Umlagebedarf zukünftig entwickeln wird. So wird bis zum Jahr 2020 erwartet, dass sich der Bedarf aus der Verbandsumlage um weitere gut 200 Millionen Euro erhöhen wird, gleichzeitig auch, dass sich das Steuerwachstum ab 2018 zunächst im Bund, ab 2021 dann auch bei den Ländern und Kommunen spürbar abschwächen wird.
Meine Damen und Herren, das ist eine Herausforderung, die wir alle gemeinsam hier in der Verbandsversammlung in unserer Legislatur angehen müssen: Unseren zukünftigen Umlagebedarf unter größtmöglicher Schonung der Trägerkommunen zu decken! Hier erwarten wir insbesondere von der Regierungskoalition deutliche Impulse in den nächsten Monaten, spätestens im Rahmen der nächsten Eckwertediskussion Mitte dieses Jahres. Zeigen Sie, dass Sie nicht nur Mehrausgaben für sich leisten können! Zeigen Sie, dass Sie auch unsere Kommunen zumindest nicht weiter belasten wollen!
Gestatten Sie mir an dieser Stelle, aus dem Begleiterlass zum letztjährigen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu zitieren: „Besonders ist auf eine Begrenzung in der Entwicklung der Verbandsumlage zu achten. Im Interesse der Trägerkommunen sind zukünftig erforderliche Anstiege der Verbandsumlage und des Hebesatzes auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.“ Und an anderer Stelle heißt es in diesem Erlass: „Eine Ausweitung der Beschäftigtenzahl ist – ohne die Stellen im Bereich Bedarfsermittlung nach dem BTHG – nur in besonders begründeten Fällen vertretbar.“
An der Spitze unseres Verbandes wurden aus unserer Sicht diese beiden Stellen im Begleiterlass nicht beachtet, als es z.B. um die Schaffung eines zusätzlichen, hauptamtlichen Geschäftsbereiches ging, den wir nach wie vor nicht für erforderlich halten.
Auch an anderer Stelle im Haushalt sieht man die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung sehr deutlich, die einzig und allein durch das langwierige Postenbesetzungsverfahren der neuen Koalition verursacht wurden. So sah sich der VA gezwungen, einen eigenen Änderungsvorschlag zum Haushalt in Form des Antrages V16 vorzulegen. Dieser Ergänzungsvorschlag bringt sehr deutlich zum Ausdruck, dass die im letzten Jahr erforderlichen Umsetzungen im Rahmen des Stufenplanes nicht ausgeführt werden konnten, weil die Haushaltsgenehmigung als direkte Folge der Hängepartie um die Besetzung des weiteren, hauptamtlichen Beigeordneten erst im Dezember eingegangen ist.
Was allerdings den Antrag der CDU-Fraktion bzgl. des Sperrvermerks für die 12 Stellen für den Querschnitt im Zusammenhang mit dem Mehraufwand BTHG angeht, so entspricht dieser zwar der Rechtslage, es verwundert uns aber schon, dass die CDU in ihrer alten Rolle als Regierungsbeteiligter zunächst diese Stellen in den Haushalt einbringt, sie aber nun gleichzeitig mit einem Sperrvermerk versehen lassen will. Trotzdem sind diese Stellen aus unserer Sicht zwingend erforderlich, um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Dienstbetrieb zu gewährleisten, so haben wir auch vorhin im Ausschuss zugestimmt und es ist uns immer noch unverständlich, warum die Regierungskoalition diesem Antrag so vehement in Abrede stellt, da er, und da wiederhole ich mich gerne, genau der Rechtslage und den Ausführungen im Haushaltsbegleiterlass entspricht. Wir können auch beim besten Willen keine Logik in der vorgetragenen Argumentation erkennen, warum die Mitarbeiter des LWV in irgendeiner Form durch diesen Antrag benachteiligt werden sollten. Das genaue Gegenteil ist unserer Auffassung nach der Fall.
Abschließend darf ich an dieser Stelle bemerken, dass der LWV, nein, seine Mitarbeiter, auch im abgelaufenen Jahr erneut bewiesen haben, dass sie über ein sehr hohes Maß an fachlicher und sozialer Kompetenz in der Leistungserbringung für behinderte Menschen verfügen. Ihnen allen gilt unser Dank.
Ebenso bedanken wir uns bei den Mitarbeitern der Verwaltung, die uns in den Haushaltsberatungen mit ihrem Fachwissen unterstützt haben.
Aber auch Ihnen, sehr verehrter Herr Brückmann, gilt unser Dank. Dieser, Ihr letzter Haushalt, trägt unverkennbar Ihre Handschrift. Und wie zielführend er ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die neue Regierungskoalition keine Änderungsanträge gestellt hat. Wie sie bereits in Ihrer Haushaltsrede ausgeführt haben, und diesen Ausführungen schließlich wir uns inhaltlich voll an.
Meine Damen und Herren, dieser Haushalt ist ein guter Haushalt, weil er das Leben der Hilfeempfänger wieder ein bisschen besser machen wird. Daher werden wir als AfD-Fraktion diesem Haushalt zustimmen.
Vielen Dank.