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Ausgabe 03.18

Gesetze werden für den Wahlkampf eingebracht – Ein Statement

Über die Zukunft des Landeswohlfahrtsverbandes wurde in den letzten Monaten, bzw. letzten Jahren zum Teil stark gestritten. Während sich die kreisfreien Städte gerne eine eigene kommunale Lösung erwünscht hätten, sehen es wiederum viele Landkreise, besonders im ländlichen Raum bedeutend anders.

Auch die AfD-Fraktion stellte fest: „Der LWV muss in dieser Form erhalten bleiben um eine flächendeckend und gleiche Förderung und Unterstützung behinderter Menschen sicherzustellen. Die Entstehung von Sozialtourismus aus ländlicheren Regionen in die ohnehin schon überfüllten Städte ist zu unterbinden.“

Auch wenn die AfD-Fraktion im LWV, sowie der Landesverband der AfD-Hessen eine Aufwertung des LWV in ein Landesamt anstrebt, so sind wir uns dennoch mit den anderen Fraktionen einig, dass dieser in überörtlich verantwortlicher Position erhalten bleiben muss, egal in welcher Form.

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde dem LWV durch eine Verschiebung der Rechtszuständigkeit langsam, aber sicher der Hahn zugedreht. Die Zuständigkeit würde ohne neues Durchführungsgesetz zum BTHG Anfang 2020 wegfallen. Im September letzten Jahres wurde die Entscheidung, ein neues Gesetz einzubringen, von allen Fraktionen im Hessischen Landtag auf dieses Jahr verschoben.

Eigentlich haben wir nicht mit einer Einbringung vor der Landtagswahl gerechnet. Doch nun wurde der Gesetzesentwurf eingebracht. 

Schwarz-Grün möchte wohl noch einmal beweisen wieviel sie gemeinsam geleistet haben, da eine erneute Koalition wohl keine Mehrheit mehr finden wird. Schade, hier verkommt ein Meilenstein zum politischen Objekt. 

Autor: Müger

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