Barrierefreiheit – Stufenfreiheit: Was heißt das?
Inklusion geht nicht ohne Barrierefreiheit. Denn wo Orte, Räume oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und in der Freizeit verwehrt. Doch wie sieht es mit der Barrierefreiheit bei der Deutschen Bahn in Hessen aus?
Knapp die Hälfte der Bahnhöfe in Hessen sind nicht barrierefrei. Stufenfrei sollen gut 90 % der Bahnhöfe sein.
Stufenfrei bedeutet aber nicht, dass es keine Stufen gibt. Denn ein Bahnhof gilt laut Hessischem Verkehrsministeriums bereits als stufenfrei, wenn auch nur eines der Gleise stufenfrei erreichbar.
Nach einer hr-Recherche verdienen nur noch 77 % der Bahnhöfe in Hessen dieses Prädikat im Wortsinn.
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 1. Mai 2002 hatte zur Folge, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet wurden, Programme zur Herstellung der Barrierefreiheit für Bahnanlagen und Fahrzeuge zu erstellen.
Leider ist festzustellen, dass keine inhaltlich verbindlichen Vorgaben für die zu erstellenden Programme bestehen. Die Bundesregierung hat seinerzeit die Entscheidung zur Herstellung der Barrierefreiheit in die unternehmerische Eigenverantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen delegiert.
Dass auch 20 Jahre später immer noch die Hälfte der Bahnhöfe in Hessen nicht barrierefrei sind und mit dem Begriff „stufenfrei“ getrickst wird, ist ein Armutszeugnis für die Politiker, die immer gern diese Forderung aufstellen, ohne wirklich auf ihre Umsetzung zu drängen.
Auch wir haben in der Verbandsversammlung bereits diese Erfahrung gemacht: Unser Antrag zur Förderung des barrierefreien Umbaus im ÖPNV wurde abgelehnt.
Autor: Lutz Gehrke